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Periodische Prüfung
   
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Prüfungsintervalle

Das Gesetz schreibt folgende Prüfungsintervalle zur periodischen Kontrolle von Motorwagen bis 3,5 t und Motorrädern vor:

  • Erstmals 4 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, anschliessend nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre.
  • Wenn das Fahrzeug älter ist als 10 Jahre und die letzte Vorführung länger als ein Jahr zurück liegt, muss das Fahrzeug zuerst vorgeführt werden. Einen Vorführungstermin erhalten Sie im 2. Stock der Motorfahrzeugkontrolle (Schalter 21 - 24).

 

Für Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport sowie Fahrzeuge über 3,5 t gelten jährliche Prüfungsintervalle.