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Prüfungsintervalle
Das Gesetz
schreibt folgende Prüfungsintervalle zur periodischen Kontrolle
von Motorwagen bis 3,5 t und Motorrädern vor:
- Erstmals 4 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, anschliessend
nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre.
- Wenn das Fahrzeug älter ist als 10 Jahre und die letzte Vorführung
länger als ein Jahr zurück liegt, muss das Fahrzeug
zuerst vorgeführt werden. Einen Vorführungstermin erhalten
Sie im 2. Stock der Motorfahrzeugkontrolle (Schalter 21 - 24).
Für Fahrzeuge zum berufsmässigen
Personentransport sowie Fahrzeuge über 3,5 t gelten jährliche
Prüfungsintervalle. |
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