zum Text Basel-Stadt Sicherheitsdepartement Kantonspolizei Basel-Stadt Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
Home Fahrzeuge Vorführung Bewilligung Führerausweise Lernfahrausweise Gebühren Steuern Formulare FAQ
 
Steuerrechner
 
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Bitte die Fahrzeugart wählen:

» Personenwagen, Kleinbus, Gesellschafts- und Wohnmotorwagen
» Lastwagen
» Sattelschlepper
» Lieferwagen
» Motorrad

Eine Übersicht über alle Verkehrssteuern (PDF) ist verfügbar.


Personenwagen bleiben im Jahr 2012 weiterhin ausschliesslich nach Hubraum besteuert; an den Grundlagen der Steuerberechnung ändert sich also vorläufig nichts.

  

Im Oktober 2011 beschloss der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine Gesetzesänderung zur Besteuerung der Motorfahrzeuge.

Diese Revision soll voraussichtlich ab 2013 emissionsarme und energieeffiziente Personenwagen steuerlich entlasten und ineffiziente Fahrzeuge hingegen mit einem Malus belasten.

Die Reform bringt für alle Fahrzeuge einen jährlichen Sockelbeitrag von CHF 180.-- für die Nutzung der Strassen, weil alle die Infrastruktur in gewissem Masse beanspruchen. Hinzu kommen eine progressiv ausgestaltete Hubraumbesteuerung sowie das erwähnte Bonus-Malus-System.

Für Personenwagen, die weniger als 150 Gramm CO2 je Kilometer ausstossen und der neuesten obligatorisch anzuwendenden EURO-Abgasnorm entsprechen, werden für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und für die drei folgenden Jahre abgestufte Steuerrabatte gewährt, wobei die Steuer in jedem Fall mindestens CHF 180 beträgt.

Für Personenwagen, die 151 Gramm oder mehr CO2 je Kilometer ausstossen oder nicht der neuesten obligatorisch anzuwendenden EURO-Abgasnorm entsprechen, wird jährlich ein abgestufter Steuerzuschlag erhoben.

Ausführliche Informationen zu dieser Gesetzesänderung vom Oktober 2011 und den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen werden Sie ab Sommer 2012 an dieser Stelle vorfinden. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Wirksamkeit, dies wird voraussichtlich der 1. Januar 2013 sein.

  

Der Rabatt von 20% für Motorfahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb gilt nach wie vor.