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Aufgrund des ablehnenden Volksentscheides vom Juni 2010 zum Grossratsbeschluss betreffend Parkraumbewirtschaftung der Stadt Basel beträgt die Jahresgebühr der Parkkarte auch für das Jahr 2011 unverändert CHF 120.--.
Damit die Anwohner/innen der Quartiere 4051, 4052, 4053, 4054, 4055, 4056, 4057 und
4058 ihre Fahrzeuge unbeschränkt parkieren können, wurden 3/4 der weissen Parkplätze
in Blaue Zone umgewandelt. Dazu werden kostenpflichtige Anwohner-Parkkarten abgegeben.
Sobald diese durch die Bezahlung gültig sind, kann der Halter oder die Halterin dann
in seinem/ihrem Wohnquartier unbeschränkt in der Blauen Zone parkieren.
Schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner und Geschäftsbetriebe erhalten
für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in der entsprechenden
Zone eingelösten leichten Motorwagen eine Parkierungsbewilligung.
Bitte beachten Sie dazu auch die Parkkarten-Verordnung.
Bei den Einwohnerdiensten angemeldete Wochenaufenthalter oder Ausländer, die nach dem Gesetz
ihre Fahrzeuge nicht umschreiben lassen müssen, können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse
in der entsprechenden Zone eingelösten leichten Motorwagen auf Gesuch hin ebenfalls
eine Anwohner-Parkkarte beziehen.
Hierzu ist jährlich ein neues schriftliches Gesuch einzureichen.
Die Behandlung dieses Gesuchs kostet CHF 30.--. Das Gesuchsformular erhalten Sie hier, per Post (telefonisch oder schriftlich zu bestellen)
oder an den Schaltern im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle.
Die Karte kostet CHF 120.-- pro Kalenderjahr. Sie ist jeweils gültig
vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des nächsten Jahres.
Wer die Anwohner-Parkkarte vor dem 30. Juni zurückgibt erhält CHF
60.-- zurück. Wer eine solche erst nach dem 1. Juli einlöst, bezahlt
nur CHF 60.--
Anwohner-Parkkarten für Besucher sind nicht erhältlich. |
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