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Bezugsberechtigt sind
Handwerker und Servicemonteure mit beschrifteten
Fahrzeugen, welche das Fahrzeug mit Werkstatteinrichtung oder Ersatzteilsortiment,
Spezialgeräten, Werkzeugen an täglich wechselnden Kundenstandorten
einsetzen sowie Handelsreisende (ohne beschriftetes Fahrzeug) mit
umfangreichen Kollektionen oder Wertsachen.
Die Bewilligung ist am Geschäftsdomizil ungültig,
mit Ausnahme zum Güterumschlag von max. 30 Minuten.
Für in Basel-Stadt immatrikulierte Fahrzeuge (BS-Kontrollschild)
gilt die Bewilligung auch als normale Anwohnerparkkarte für die
hierfür speziell signalisierten Blauen Zonen (Zusatztafel "Mit Parkkarte
.... unbeschränkt") im eingetragenen Postleitzahlkreis (Standort
PLZ).
Nicht im Kanton Basel-Stadt ansässige Gewerbebetriebe, welche die
Kriterien für die Bezugsberechtigung erfüllen, sind ebenfalls bezugsberechtigt.
Kein Anspruch besteht bei Privatfahrzeugen, wenn Sie nicht als Gewerbebetrieb
gekennzeichnet sind und nicht den oben erwähnten Kriterien entsprechen.
Bauleiter haben keinen Anspruch auf die Parkkarte.
Parkiermöglichkeiten
Parkieren in Parkverbotszonen bis max. 4 Stunden
Unbeschränktes Parkieren in der Blauen Zone (Sig. 4.18)
Unbeschränktes Parkieren auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Sig.
4.20)
Als Anwohnerparkkarte für die Blaue Zone, der in Basel immatrikulierten
Fahrzeuge (Standort PLZ)
Das Parkieren ist nicht erlaubt
im Kurzzeitparkingfeld (Parkuhr bis max. 30 Minuten)
am Geschäftsdomizil ausser zum Güterumschlag
im Halteverbot
auf dem Trottoir sofern es Signale und Markierungen nicht ausdrücklich
zulassen
Für Riehen und Bettingen wird keine Standort-PLZ erteilt
Preise
| Jahresbewilligung |
CHF
400.-- |
| Monatsbewilligung |
CHF
40.-- |
| Änderungen
(z.B. Kontrollschildwechsel, Fahrzeugwechsel) |
CHF
20.-- |
| Tagesbewilligung |
CHF
15.-- |
Bewilligungsverfahren
Das Gesuch
ist schriftlich und begründet der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt,
Clarastr. 38, 4058 Basel einzureichen.
Dem Antrag ist eine Kopie des Fahrzeugausweises beizulegen.
Bei Erst-Beantragung der Bewilligung resp. wenn die Ausstellung der letzten Bewilligung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist das Fahrzeug mitzubringen (in beladenem Zustand).
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