Einen kurzen Gesamtüberblick pro Kategorie erhalten Sie auch mittels nachfolgenden Infomationsblättern.
| A1 |
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Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. |
| A |
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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht
mehr als 0,16 kW/kg. |
| A |
 |
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und
einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr
als 0,16 kW/kg. |
| B1 |
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht
von höchstens 550 kg |
| B |
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen
ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf
ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750
kg mitgeführt werden. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern
das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers
das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
| C1 |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500
kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt
werden. |
| C |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen
dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von
nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. |
| D1 |
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht
mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen
dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden |
| D |
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen
ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie
darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als
750 kg mitgeführt werden |
| BE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie
B fallen |
| C1E |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
C1 und einem Anhänger mit einem Gesamt-gewicht von mehr als
750 kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und
das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen. |
| CE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750
kg |
| D1E |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750
kg, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 12000 kg und das
Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport
verwendet wird |
| DE |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie
D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750
kg |
| F |
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Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 45 km/h |
| G |
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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit
bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge |
| M |
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Motorfahrräder |