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Ausländische Führerausweise
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Sie können während einem Jahr nach der 1. Einreise in die Schweiz den ausländischen Führerausweis benützen. Nach Ablauf dieser Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden (eine Auflistung der Führerausweiskategorien finden Sie auf Seite 3 des Gesuchformulars).

Der Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerausweises ist im 2. Stock (Schalter K - M) einzureichen.

Dazu müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausgefülltes Gesuchformular (inkl. Sehtest)
  • Ausländer: Ausländerausweis
  • Schweizer: Pass oder Identitätskarte
  • Ausländischer Führerausweis
  • 1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Die Gebühr von CHF 140.-- wird in Rechnung gestellt

Dieses Formular kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt und allen Polizeistellen mit Schalterdienst im Kanton Basel-Stadt bezogen werden.

Sobald Sie im Besitz des Gesuchsformulars sind, wenden Sie sich an einen Optiker oder Augenarzt, um den obligatorischen Sehtest durchführen zu lassen. Das Ergebnis des Sehtests muss auf dem Gesuchsformular durch den Optiker/Augenarzt bestätigt werden.

NEU AB 1. DEZEMBER 2005: Führerausweis auf Probe

Seit dem 1. Dezember 2005 werden die Führerausweise der Hauptkategorien A (Motorräder) und B (Personenwagen) nach bestandener praktischer Prüfung nur noch für drei Jahre auf Probe ausgestellt. Wer den unbefristeten Führerausweis erwerben will, muss die vorgeschriebene Weiterausbildung (2 Kurstage zu jeweils 8 Stunden) absolvieren und untersteht während der Probezeit einem verschärften Sanktionsregime. Wer die Kurstage nicht absolviert, verliert sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen.

Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerausweises wird der schweizerische Führerausweis nicht auf Probe erteilt, wenn

  • der ausländische Führerausweis vor dem 1. Dezember 2005 für die Kategorie A oder B ausgestellt worden ist;

oder

  • der ausländische Führerausweis am 1. Dezember 2005 oder später ausgestellt worden ist und bei der Wohnsitznahme des Inhabers oder Inhaberin in der Schweiz bereits mindestens ein Jahr gültig war.

 

Der/dem InhaberIn eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn sie/er auf einer praktischen Kontrollfahrt nachweist, dass sie/er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht.

 

Bewerber/innen um den Führerausweis der Kategorien C, D oder BPT haben sich zusätzlich zur Kontrollfahrt an einer Theorieprüfung über genügende Kenntnisse der entsprechenden schweizerischen Vorschriften (Arbeits- und Ruhezeit Verordnung, Fragen zur Fahrzeugsicherheit) auszuweisen.

 

Von der Kontrollfahrt und/oder der theoretischen Prüfung befreit, sind Personen, welche einen Führerausweis aus einem Land gemäss Länderliste des Bundesamtes für Strassen (Astra) besitzen.

 

Wird der ausländische Führerausweis später als drei Jahre seit Einreise in die Schweiz umgetauscht, so kann - unabhängig der Kategorien - ebenfalls eine Kontrollfahrt verlangt werden, auch wenn der Ausweis aus einem EU-, EFTA- oder einem anderen Staat ausgestellt worden ist, dessen Ausweise aufgrund der Länderliste ohne Kontrollfahrt umgetauscht werden.

 

Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.

 

Ausländische Führerausweise dürfen in der Schweiz nur von Personen verwendet werden, die das bei uns vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

 

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D (Gesellschaftswagen) oder D1 führen möchten, benötigen den schweizerischen Führerausweis sofort (vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt). Dies gilt auch, wenn jemand mit den Kategorien F, B, B1 oder "höher" berufsmässigen Personentransport ausführen möchte.