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Neueinlösung eines Fahrzeuges
   
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Für eine Neueinlösung im Kanton Basel-Stadt müssen Sie oder Ihre Firma beim Einwohneramt (mindestens 24 Stunden im voraus) oder im Handelsregister angemeldet sein.

Sie werden bei uns im 1. Stock an unseren Schaltern bedient oder können uns die folgenden Unterlagen per Post zusenden:

  • Fahrzeugpapiere (Prüfbericht 13.20 A bei Neufahrzeugen, bisheriger Fahrzeugausweis im Original bei Gebrauchtfahrzeugen). Beachten Sie auch die periodische Nachprüfung
  • Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers (keine Police, grüne Intern. Versicherungskarte etc.)
  • Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 60.-- für den Fahrzeugausweis, CHF 20.-- bzw. 40.-- für das/die Kontrollschild/er und Steuern erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit mit Post- oder Maestrocard (ehemals ec-card) zu zahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.

Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist. Für die Zustellung von Schildern auf dem Postweg erheben wir eine Gebühr von CHF 10.-- (inkl. Postaxe).