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Für eine Neueinlösung im Kanton Basel-Stadt müssen Sie oder Ihre
Firma beim Einwohneramt
(mindestens 24 Stunden im voraus) oder im Handelsregister
angemeldet sein.
Sie werden bei uns im 1. Stock an unseren Schaltern bedient oder
können uns die folgenden Unterlagen per Post zusenden:
- Fahrzeugpapiere (Prüfbericht 13.20 A bei Neufahrzeugen, bisheriger
Fahrzeugausweis im Original bei Gebrauchtfahrzeugen). Beachten
Sie auch die periodische
Nachprüfung
- Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers
(keine Police, grüne Intern. Versicherungskarte etc.)
- Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 60.-- für den Fahrzeugausweis,
CHF 20.-- bzw. 40.-- für das/die Kontrollschild/er und Steuern
erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben
auch die Möglichkeit mit Post- oder Maestrocard (ehemals
ec-card) zu zahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe
der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.
Allfällige Guthaben
überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese
Verbindung bekannt ist. Für die Zustellung von Schildern auf
dem Postweg erheben wir eine Gebühr von CHF 10.-- (inkl. Postaxe).
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