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Generell ist es so, dass Sie das Fahrzeug in den ersten 12 Monaten seit Ihrer Einreise in der Schweiz nicht immatrikulieren müssen, vorbehältlich die Schilder sind gültig und es besteht eine Versicherungsdeckung. Ihr ausländischer Führerausweis ist in dieser Zeit in der Schweiz noch gültig.

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz umziehen, melden Sie Ihr Fahrzeug sofort beim Schweizer Zoll an. Von der Bewilligung, welche Sie dort erhalten, wird uns eine Kopie zugestellt. Danach erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben mit allen notwendigen Angaben und Hinweisen.

Falls dann noch Unklarheiten bestehen sollten, rufen Sie uns einfach an. Sie finden die Telefonnummer auch in unserem Informationsschreiben.