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Sie haben die Möglichkeit zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug einzulösen. Davon darf aber nur ein Fahrzeug auf's Mal in Verkehr sein. Sie können also nicht bei einem Fahrzeug das Vorderschild und beim anderen das Hinterschild montieren und so beide Fahrzeuge gleichzeitig in Verkehr bringen. Beide Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können, Es ist demnach nicht möglich z.B. ein Motorrad zusammen mit einem Personenwagen mit Wechselschildern zu versehen.
Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können jeweils mehrere unter sich mit Wechselschildern versehen werden.
Zum Einlösen benötigen Sie
- Fahrzeugpapiere (Prüfbericht 13.20 A bei Neufahrzeugen, Fahrzeugausweis im Original bei Gebrauchtfahrzeugen). Beachten Sie auch die periodische Nachprüfung
- Elektronischer Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers, welcher uns direkt vom Versicherer übermittelt wird.
- Bitte beachten Sie, dass dieser in der Rubrik "WS" markiert sein muss.
Pro Kalenderjahr wird - unabhängig der Einlösedauer - eine Gebühr erhoben. Die Motorfahrzeugsteuern werden auf dem Fahrzeug mit dem höheren Steueransatz berechnet.
Zur Auflösung des Wechselschildes benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches Sie ausser Verkehr setzen wollen.
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