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Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörenden Anhänger, die:
- älter als 30 Jahre sind
- nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird.
- höchstens 2000 - 3000 km pro Jahr zurücklegen
- den ursprünglichen Ausführungen entsprechen
- optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sind
Um den Eintrag "Veteranenfahrzeug" zu erhalten, ist eine entsprechende Fahrzeugprüfung in der Motorfahrzeug-Prüfstation in Münchenstein Voraussetzung. Nehmen Sie dazu Kontakt mit unserer Prüfungsabteilung auf.
Das Antragsformular für Veteranenfahrzeuge erhalten Sie hier.
pruefdispo.mfkbs.jsd.bs.ch
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