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Bei jeder Neueinlösung,
einem Fahrzeugwechsel, einem Halterwechsel (auch eine Namensänderung
zählt als Halterwechsel) oder einem Kantonswechsel, benötigen Sie
für ein Motorfahrzeug einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen
Haftpflichtversicherers.
Wenn Sie die Versicherung wechseln, ist uns der Fahrzeugausweis
und der Versicherungsnachweis der neuen Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft
für die Änderung im Ausweis zukommen zu lassen. Die Gebühr von CHF
30.-- wird in Rechnung gestellt.
Falls Sie
Ihre bisherige Haftpflichtversicherung von sich aus kündigen,
sollte die Ausweisänderung spätestens mit Ablauf der Versicherungsdeckung
vollzogen sein. Der Versichererwechsel (aber nur dieser Geschäftsfall)
kann bis 30 Kalendertage im Voraus erledigt werden.
Ein Fahrzeug darf nur in den öffentlichen Verkehr gebracht werden,
wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsnachweis
ist erforderlich und dient als Beweisurkunde für uns, dass Sie gegen
Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft gedeckt sind.
Auf dem Nachweis muss der Tag vermerkt sein, an dem seine Gültigkeit
beginnt. Vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz.
Während 30 Tagen ab Gültigkeitsdatum dürfen wir den Nachweis akzeptieren.
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