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Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Bei jeder Neueinlösung, einem Fahrzeugwechsel, einem Halterwechsel (auch eine Namensänderung zählt als Halterwechsel) oder einem Kantonswechsel, benötigen Sie für ein Motorfahrzeug einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers.

Wenn Sie die Versicherung wechseln, ist uns der Fahrzeugausweis und der Versicherungsnachweis der neuen Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft für die Änderung im Ausweis zukommen zu lassen. Die Gebühr von CHF 30.-- wird in Rechnung gestellt.

Falls Sie Ihre bisherige Haftpflichtversicherung von sich aus kündigen, sollte die Ausweisänderung spätestens mit Ablauf der Versicherungsdeckung vollzogen sein. Der Versichererwechsel (aber nur dieser Geschäftsfall) kann bis 30 Kalendertage im Voraus erledigt werden.

Ein Fahrzeug darf nur in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsnachweis ist erforderlich und dient als Beweisurkunde für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft gedeckt sind.

Auf dem Nachweis muss der Tag vermerkt sein, an dem seine Gültigkeit beginnt. Vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz.

Während 30 Tagen ab Gültigkeitsdatum dürfen wir den Nachweis akzeptieren.