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Fahrzeuge mit 2 Kontrollschildern (PW, usw.):
Sie haben den Verlust eines oder beider Kontrollschilder festgestellt.
Oft werden solche Schilder bei uns abgegeben. Fragen Sie also zuerst
bei uns nach. Wird es uns zugestellt, informieren wir Sie umgehend.
Wenn nur ein Schild verloren ist, können Sie bei uns eine kostenpflichtige
Bewilligung einholen, um nur mit einem Kontrollschild in der Schweiz
während 30 Tagen zu fahren.
Wenn das verlorene Kontrollschild
bis zum Ablauf dieser Bewilligung nicht zum Vorschein kommt und
es wurde kein neues Schild mit der gleichen Nummernfolge (nur bei
Schilderpaar möglich) bestellt, sind bei der Motorfahrzeugkontrolle
Basel-Stadt sofort neue Schilder zu lösen.
Zur Umschreibung auf neue Schilder bei uns im 1. Stock bringen Sie
folgende Unterlagen mit:
- Verlusterklärung
- Fahrzeugausweis
- neuer Versicherungsnachweis
- altes verbliebenes Kontrollschild
Zur Bezahlung der Gebühren
von CHF 60.-- für den Fahrzeugausweis, CHF 20.-- bzw. 40.--
für das/die Kontrollschild/er und Steuern
erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben
auch die Möglichkeit mit Post- oder Maestrocard (ehemals ec-card)
zu zahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der
Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.
Für die Zustellung
von Schildern auf dem Postweg erheben wir eine Gebühr von CHF
10.--, einschliesslich der Posttaxe.
Sofern der Verlust von beiden Kontrollschildern festgestellt wurde,
ist vorgängig auf einem Polizeiposten eine Anzeige zu erstatten
und dann können Sie bei uns im 1. Stock neue Schilder beziehen.
Bitte bringen Sie dazu mit:
- den Fahrzeugausweis
- einen neuen Versicherungsnachweis
Die Gebühren von CHF 60.-- für den Ausweis und die Gebühren für die
Kontrollschilder CHF 40.-- werden in Rechnung gestellt.
Fahrzeuge mit einem Kontrollschild (Motorräder, usw.):
Fragen Sie zuerst bei uns, ob das Kontrollschild vielleicht gefunden
und abgegeben wurde.
Falls dem nicht so ist, können Sie für 14 Tage ein Ersatzschild mit
einer entsprechenden Bewilligung beziehen. Dazu benötigen Sie einen
gültigen Versicherungsnachweis. Nach Ablauf der 2 Wochen ist bei einem
Polizeiposten eine Anzeige zu erstatten und es muss ein neues Schild
bezogen werden. (siehe Abschnitt weiter oben - Fahrzeuge mit 2 Kontrollschildern)
Die Gebühren von CHF 60.-- für den Ausweis und CHF 20.-- für das Kontrollschild
werden in Rechnung gestellt. |