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Ab sofort können Sie Ihr
neu erworbenes Fahrzeug bis maximal 30 Tage unter gewissen Umständen
vor der Erteilung des Fahrzeugausweises in der Schweiz fahren. Bitte
lesen Sie dazu die untenstehenden Bedingungen.
Sie hängen einfach die Kontrollschilder vom alten Fahrzeug an das
neu erworbene Fahrzeug und führen das ausgefüllte und unterschriebene
Formular "Vorläufige
Verkehrsberechtigung" mit den unten angeführten Fotokopien mit.
Die Originalpapiere müssen Sie uns mit eingeschriebener Post zustellen.
Wichtig:
ein gültiger Versicherungsnachweis muss der Motorfahrzeugkontrolle
vorliegen (nicht nötig bei Anhängern, die nicht zum Personentransport
oder zum Transport von gefährlichen Gütern dienen)
Hier die einzelnen Punkte, die Sie einhalten müssen.
Mitführen, und bei allfälligen Polizeikontrollen vorzeigen, müssen
Sie:
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular Vorläufige
Verkehrsberechtigung
- eine Fotokopie des annullierten Fahrzeugausweises für das Fahrzeug,
welches Sie neu erworben haben oder den Prüfbericht Form. 13.20A
- eine Fotokopie für das Fahrzeug, welches ausser Verkehr gesetzt
werden soll
Uns senden Sie mit eingeschriebener Post:
- den annullierten Original-Fahrzeugausweis des Fahrzeuges, das
Sie erworben haben oder das Originalformular 13.20A
- den Fahrzeugausweis des Fahrzeuges, das Sie ausser Verkehr setzten
wollen.
Das neu
erworbene Fahrzeug muss bei einem Halterwechsel nicht amtlich geprüft
werden sofern das Fahrzeug nicht älter als 10 Jahre ist und
die letzte Vorführung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
(Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen
an Strassenfahrzeuge).
Diese vorläufige Verkehrsberechtigung gilt auch für Motorfahrzeuge
und Anhänger, die mit Wechselschildern verwendet werden, nicht aber
für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch (Kontrollschilder
mit rotem Balken) immatrikuliert sind oder mit Tagesausweisen verwendet
werden.
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