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Verkehrsberechtigung
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Ab sofort können Sie Ihr neu erworbenes Fahrzeug bis maximal 30 Tage unter gewissen Umständen vor der Erteilung des Fahrzeugausweises in der Schweiz fahren. Bitte lesen Sie dazu die untenstehenden Bedingungen.

Sie hängen einfach die Kontrollschilder vom alten Fahrzeug an das neu erworbene Fahrzeug und führen das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Vorläufige Verkehrsberechtigung" mit den unten angeführten Fotokopien mit. Die Originalpapiere müssen Sie uns mit eingeschriebener Post zustellen.

Wichtig: ein gültiger Versicherungsnachweis muss der Motorfahrzeugkontrolle vorliegen (nicht nötig bei Anhängern, die nicht zum Personentransport oder zum Transport von gefährlichen Gütern dienen)

Hier die einzelnen Punkte, die Sie einhalten müssen.

Mitführen, und bei allfälligen Polizeikontrollen vorzeigen, müssen Sie:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular Vorläufige Verkehrsberechtigung
  • eine Fotokopie des annullierten Fahrzeugausweises für das Fahrzeug, welches Sie neu erworben haben oder den Prüfbericht Form. 13.20A
  • eine Fotokopie für das Fahrzeug, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll

Uns senden Sie mit eingeschriebener Post:

  • den annullierten Original-Fahrzeugausweis des Fahrzeuges, das Sie erworben haben oder das Originalformular 13.20A
  • den Fahrzeugausweis des Fahrzeuges, das Sie ausser Verkehr setzten wollen.

Das neu erworbene Fahrzeug muss bei einem Halterwechsel nicht amtlich geprüft werden sofern das Fahrzeug nicht älter als 10 Jahre ist und die letzte Vorführung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge).


Diese vorläufige Verkehrsberechtigung gilt auch für Motorfahrzeuge und Anhänger, die mit Wechselschildern verwendet werden, nicht aber für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch (Kontrollschilder mit rotem Balken) immatrikuliert sind oder mit Tagesausweisen verwendet werden.