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Zweck des Tagesausweises
Tagesausweise dienen der
kurzzeitigen Inverkehrsetzung nicht immatrikulierter Fahrzeuge und
werden an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt. Im Vordergrund
stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten
zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation.
Für den Export von Fahrzeugen
sind provisorische Kontrollschilder zu lösen gem. Art. 16-19
der Verkehrs-Versicherungs-Verordnung (VVV). Informationen zum Export
eines Fahrzeuges
Gültigkeitsdauer
Tagesausweise werden ausgestellt
für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden.
Benötigte Unterlagen
Zusammen mit dem Gesuch
um Erteilung eines Tagesausweises sind folgende Unterlagen an
unseren Schaltern A - G (1. Stock) einzureichen:
- Identitätsnachweis
(Pass, ID, Ausländerausweis etc.)
- Fahrzeugdokumente
Verwendung
Ein Fahrzeug, das mit einem
Tagesausweis versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten
verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich nebst
dem Fahrzeugführer höchstens acht Personen in einem solchen
Fahrzeug befinden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mehr Sitzplätze
aufweist.
Tagesausweise dürfen
nicht verwendet werden für:
- den
Transport gefährlicher Güter, für die gemäss
Art. 12 VVV eine erhöhte Mindestversicherung erforderlich ist.
- für
Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern,
deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt.
Betriebssicherheit
Gemäss Art. 29 des Strassen-Verkehrs-Gesetzes
(SVG) und Art. 57 der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV) dürfen
nur Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden, wenn deren Betriebssicherheit
und Verkehrstüchtigkeit gewährleistet ist.
Bei Fahrzeugen, deren
1. Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche
Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges einer zur Selbstabnahme
berechtigten Garage erforderlich.
Kontrollschilder
Die mit dem Tagesausweis
abgegebenen Kontrollschilder sind unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit
des Ausweises bei uns am Schalter oder auf einem Polizeiposten
im Kanton Basel-Stadt abzugeben. Sie können auch per A-Post
an die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Stadt
zugesandt werden.
Nicht rechtzeitig
abgegebene Schilder müssen polizeilich eingezogen werden.
Für die Anordnung des Schildereinzugs wird eine Umtriebsgebühr
berechnet.
Werden Kontrollschilder nach
Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig zurückgegeben,
sind für jeden weiteren Tag (angebrochene Tage zählen
als ganze Tage) die Versicherungsprämien und allfällige
Gebühren zu entrichten.
Versicherung
Der Halter, der sich um einen
Tagesausweis bewirbt, hat der von den Kantonen abzuschliessenden
Kollektivhaftpflichtversicherung beizutreten.
Tagesausweise für
die Fahrt zur amtlichen Prüfung eines zu immatrikulierenden
Motorfahrzeuges können aufgrund des für das Fahrzeug bestehenden
Versicherungsnachweises erteilt werden (Art. 21 Abs. 5 VVV).
Gebühren
Die Gebühr für
den Tagesausweis beträgt CHF 60.--.
Zusätzlich beträgt die Prämie an Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
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Prämien
24 Std. |
je
weitere 24 Std. |
| Leichte
Motorwagen bis 3500 kg |
14.00
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7.00
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| Motorräder
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12.00
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6.00
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| übrige
Motorfahrzeuge |
20.00
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10.00
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Die Gebühren
sind bar zu bezahlen. Personen ohne Wohnsitz im Kanton
Basel-Stadt müssen zusätzlich eine Kaution von bis zu
CHF 500.-- zu hinterlegen.
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