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Tagesschilder
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Zweck des Tagesausweises

Tagesausweise dienen der kurzzeitigen Inverkehrsetzung nicht immatrikulierter Fahrzeuge und werden an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt. Im Vordergrund stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation.

Für den Export von Fahrzeugen sind provisorische Kontrollschilder zu lösen gem. Art. 16-19 der Verkehrs-Versicherungs-Verordnung (VVV). Informationen zum Export eines Fahrzeuges

Gültigkeitsdauer

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden.

Benötigte Unterlagen

Zusammen mit dem Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises sind folgende Unterlagen an unseren Schaltern A - G (1. Stock) einzureichen:

- Identitätsnachweis (Pass, ID, Ausländerausweis etc.)

- Fahrzeugdokumente

 

Verwendung

Ein Fahrzeug, das mit einem Tagesausweis versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich nebst dem Fahrzeugführer höchstens acht Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mehr Sitzplätze aufweist.

Tagesausweise dürfen nicht verwendet werden für:

-   den Transport gefährlicher Güter, für die gemäss Art. 12 VVV eine erhöhte Mindestversicherung erforderlich ist.
-   für Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Betriebssicherheit

Gemäss Art. 29 des Strassen-Verkehrs-Gesetzes (SVG) und Art. 57 der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV) dürfen nur Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden, wenn deren Betriebssicherheit und Verkehrstüchtigkeit gewährleistet ist.

Bei Fahrzeugen, deren 1. Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Prüfung mehr als ein Jahr zurückliegt, ist eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges einer zur Selbstabnahme berechtigten Garage erforderlich.

Kontrollschilder

Die mit dem Tagesausweis abgegebenen Kontrollschilder sind unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises bei uns am Schalter oder auf ei­nem Polizeiposten im Kanton Basel-Stadt abzugeben. Sie können auch per A-Post an die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Stadt zugesandt werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Schil­der müssen polizeilich eingezogen werden. Für die Anordnung des Schildereinzugs wird eine Umtriebsgebühr berechnet.

Werden Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig zurückgegeben, sind für jeden weiteren Tag (angebrochene Tage zählen als ganze Tage) die Versicherungsprämien und allfällige Gebühren zu entrichten.

Versicherung

Der Halter, der sich um einen Tagesausweis bewirbt, hat der von den Kantonen abzuschliessenden Kollektivhaftpflichtversicherung beizutreten.

Tagesausweise für die Fahrt zur amtlichen Prüfung eines zu immatrikulierenden Motorfahrzeuges können aufgrund des für das Fahrzeug bestehenden Versicherungsnachweises erteilt werden (Art. 21 Abs. 5 VVV).

 

Gebühren

Die Gebühr für den Tagesausweis beträgt CHF 60.--.


Zusätzlich beträgt die Prämie an Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:

 

Prämien 24 Std.

je weitere 24 Std.

Leichte Motorwagen bis 3500 kg

14.00

7.00

Motorräder

12.00

6.00

übrige Motorfahrzeuge

20.00

10.00

Die Gebühren sind bar zu bezahlen. Personen ohne Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt müssen zusätzlich eine Kaution von bis zu CHF 500.-- zu hinterlegen.