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Import eines Fahrzeuges
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Informationen gelten ausschliesslich für leichte Motorfahrzeuge (Gesamtgewicht bis 3500 kg), die ab dem 1. Oktober 1995 im Ausland neu zum Verkehr zugelassen wurden. Die Zulassung von älteren Fahrzeugen (1. Inverkehrsetzung vor dem 01. Oktober 1995) kann aufgrund unterschiedlicher Normen, insbesondere ungleicher Abgas- und Geräuschvorschriften, problematisch sein. Um unnötige Kosten und Umtriebe zu verhindern, bitten wir Sie, mit der Motorfahrzeug-Prüfstation in Münchenstein Kontakt aufzunehmen (061 416 46 46), falls Sie beabsichtigen ein älteres Fahrzeug zu importieren.

 

 

Grundsatz

 

Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft und die für die Zulassung massgeblichen Angaben ermittelt werden.

 

 

Voraussetzungen für die Zulassung in der Schweiz

 

Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, muss es grundsätzlich die schweizerischen Vorschriften erfüllen, die zum Zeitpunkt der Einfuhr oder der Herstellung in der Schweiz galten. Für Fahrzeuge, welche bereits im Ausland in Verkehr standen, können diejenigen schweizerischen Vorschriften angewendet werden, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung Gültigkeit hatten. In diesen Fällen ist das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) nachzuweisen (z.B. durch ausländische Zulassungspapiere oder die "registration card" für Fahrzeuge aus den USA). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die belegbar älter als 30 Jahre sind. Anlässlich der Zulassungsprüfung ist die Einhaltung der massgeblichen Vorschriften durch die Vorlage entsprechender Dokumente zu belegen.

 

Bei abgeänderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Tieferlegung, typenfremde Felgen usw.) sind zusätzlich die entsprechenden Garantien, Eignungserklärungen und Prüfberichte zur Fahrzeugprüfung mitzubringen.

 

 

Befreiung von der Typengenehmigung

 

Grundsätzlich sind alle zum Eigengebrauch importierten Fahrzeuge und Fahrgestelle von der Typengenehmigung befreit. Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind solche, die auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden.

 

Wir unterscheiden von der Vorgehensweise folgende Arten von Direktimporten:

Direktimport mit "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"

 

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine europäische Typenprüfung bestanden hat und somit sämtliche europäischen Vorschriften erfüllt.

 

Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 70/156/EWG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist.

 

Vorsicht: Bestätigungen von Vertriebsorganisationen, Verkaufsstellen, ausländischen Import- oder Exportbetrieben etc. können nicht anerkannt werden.

 

Die ersten EU-Übereinstimmungsbescheinigungen wurden gegen Ende 1995 erstellt. Für ältere Fahrzeuge gibt es keine derartigen Dokumente. Das Vorgehen beim Import richtet sich in diesen Fällen nach den Erläuterungen zum Direktimport ohne "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"

Vorgehensweise beim Import

Schritt für Schritt vom Fahrzeugkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton.

 

 

Fahrzeugkauf

Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Fahrzeug eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist.

Tip:

Häufig kann beim Fahrzeughersteller oder dem Fahrzeugimporteur im Land der ersten Zulassung gegen eine kleine Gebühr ein Exemplar bestellt werden.

Wenn eine EU-Übereinstimmung vorhanden ist, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass diese mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird.

 

Überführung in die Schweiz

Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern, mit ausländischen Überführungsschildern (Exportschilder) oder evtl. mit Händlerschildern überführt werden (erkundigen Sie sich bei der zuständigen Zollbehörde). Natürlich ist es auch möglich Fahrzeuge aufgeladen auf einem Anhänger zu importieren.

 

 

Verzollung

 

Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die so genannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist.

 

 

Abgastest und Dokument

 

Besorgen Sie sich bei einer schweizerischen Markenvertretung (Garage) das Abgasdokument und lassen Sie am Fahrzeug die Abgaswartung vornehmen. Der Markenvertreter hat im Abgaswartungsdokument (AWD) die Einstelldaten, Sollwerte und Messbedingungen einzutragen.

Bemerkung:

Gibt es für Ihr Fahrzeug in der Schweiz keine Markenvertretung, können Sie die nötigen Daten für das AWD bei der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (VSAI) Postfach 5353, 3001 Bern erhalten.

 

 

Anmeldung zur Fahrzeugprüfung

 

Einen Prüfungstermin für Fahrzeuge, welche im Kanton Basel-Stadt eingelöst werden, erhalten Sie bei den Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt, Clarastrasse 38, 4058 Basel, im 2. Stock an den Schaltern 21 - 24.

 

Es werden folgende Unterlagen zur Anmeldung benötigt:

- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherung

- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel

- Eventuell vorhandene Zollbewilligung

 

 

Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen:

 

- EU-Übereinstimmungsbescheinigung

- 13.20

- Zollpapiere

- Abgasdokument

- Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits im

  Verkehr stand)

 

Zu beachten: Wurden am Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt (Tieferlegung, typenfremde Räder, Auspuffanlage etc.), welche nicht in den offiziellen Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen die ent-sprechenden Garantien und Unbedenklichkeitserklärungen nach CH-Recht bei der Fahrzeugprüfung ebenfalls vorgelegt werden.

 

 

Nach bestandener Prüfung

 

Bei der Zulassungsprüfung vervollständigt der Verkehrsexperte unter anderem den Prüfbericht Formular (13.20 A). Unter Vorlage dieses Dokumentes und eines Versicherungsnachweises (bleibt bei der Anmeldung zur Prüfung bei der MFK deponiert) erhalten Sie für Fahrzeuge die im Kanton Basel-Stadt angemeldet werdenden im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder.

 

Bei der Einlösung benötigte Unterlagen:

- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) sowie allenfalls

  dazugehörende Zusatzblätter

- Versicherungsnachweis (im Normalfall bereits bei der

  Motorfahrzeugkontrolle deponiert)

- ausländische Fahrzeugpapiere und Kontrollschilder

 


Direktimport ohne "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"

Der Import eines Fahrzeuges ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung gestaltet sich etwas aufwendiger als der Import mit Bescheinigung. Insbesondere muss die importierende Person für die Zulassungsprüfung sämtliche technischen Daten des Fahrzeuges liefern, welche sonst in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung enthalten sind. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall beim Verkäufer zu erkundigen, ob wirklich keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist. Beim Kauf von einer Privatperson können Sie sich direkt an den Fahrzeughersteller oder den Markenimporteur im entsprechenden Land wenden, um (gegen eine kleine Gebühr) eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung zu erhalten.

 

 

Vorgehensweise beim Import

 

Schritt für Schritt vom Fahrzeugkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton .

 

Fahrzeugkauf

Achten Sie schon beim Fahrzeugkauf darauf, dass die unten aufgeführten Angaben aus den vorhandenen Unterlagen klar hervorgehen. Für die Fahrzeugprüfung müssen mindestens folgende technischen Daten vorhanden sein:

- Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten

  Motorleistung)

- Gewichte (Garantiegewicht, Achsgarantien, evt. Anhängelast)

- Höchstgeschwindigkeit

- Lärmmesswerte der Vorbeifahrtsmessung oder Nachweis der erfüllten

  Lärmnorm

- Abgasnorm

- Partikel- bzw. Rauchnorm (nur bei Dieselmotoren)

 

Die geforderten Daten können beispielsweise durch ausländische Zulassungspapiere (z.B. Fahrzeugbrief), die Betriebsanleitung, eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers bzw. des schweizerischen Importeurs oder das Herstellerschild belegt werden. Es ist in jedem Fall der Nachweis zu erbringen, dass das importierte Fahrzeug die bei der ersten Inverkehrssetzung gültigen schweizerischen Lärm- und Abgasnormen einhält. Welche Normen ein Fahrzeug erfüllen muss, kann beispielsweise aus der Liste " Emissionscode auf der Typengenehmigung " des Bundesamtes für Strassen entnommen werden.

     

 

Sind diese Informationen nicht aus einem der bereits erwähnten Papiere ersichtlich, liefert Ihnen der schweizerische Markenimporteur (gegen eine Gebühr) die entsprechenden Nachweise, sofern es sich um einen Fahrzeugtyp handelt, der über eine schweizerische Typengenehmigung verfügt.

 

 

Können die geforderten Nachweise auch auf diesem Wege nicht erbracht werden, müssen die entsprechenden Messungen (Lärm, Abgas, Rauch) direkt am Fahrzeug durchgeführt werden:

 

Abgasmessung:       

              

 

Hochschule für Technik und Architektur
oder
EMPA
Abgasprüfstelle
Überlandstrasse 129
Gwerdtstrasse 5
8600 Dübendorf
2560 Nidau
032 331 64 26
044 823 55 11

Die Kosten betragen in Abhängigkeit der zu messenden Norm zwischen CHF 1600.- und CHF 4800.-. Nähere Auskünfte erteilen die erwähnten Stellen.

Lärmmessung:  DTC / Dynamic Test Center
   2537 Vauffelin BE
  032 358 00 20
  Kosten: ca. CHF 300.-

     

 

Hilfestellung der Motorfahrzeug-Prüfstation in Münchenstein:

 

Um Sie vor unliebsamen Überraschungen und unnötigen Kosten zu schützen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Überprüfung der Fahrzeugpapiere und Daten an. Lassen Sie sich vom Verkäufer Kopien der vorhandenen Fahrzeugpapiere aushändigen und nehmen Sie mit der Abteilung Technik der MFP Kontakt auf (061 416 47 77 oder mfpbb.technik@bl.ch)

 

Überführung in die Schweiz

 

Das Fahrzeug kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern, mit ausländischen Überführungsschildern (Exportschilder) oder evt. mit Händlerschildern überführt werden (erkundigen Sie sich bei der zuständigen Zollbehörde). Natürlich ist es auch möglich Fahrzeuge aufgeladen auf einem Anhänger zu importieren.

 

 

Verzollung

 

Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die so genannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist.

 

 

Abgastest und Dokument

 

Besorgen Sie sich bei einer schweizerischen Markenvertretung (Garage) das Abgasdokument und lassen Sie am Fahrzeug die Abgaswartung vornehmen. Der Markenvertreter hat im Abgaswartungsdokument (AWD) die Einstelldaten, Sollwerte und Messbedingungen einzutragen.

Bemerkung:

Gibt es für Ihr Fahrzeug in der Schweiz keine Markenvertretung, können Sie die nötigen Daten für das AWD bei der Vereinigung der Schweizerischen Automobil-Importeure (VSAI) Postfach 5353, 3001 Bern erhalten.

 

 

Anmeldung zur Fahrzeugprüfung

 

Einen Prüfungstermin für Fahrzeuge, welche im Kanton Basel-Stadt eingelöst werden, erhalten Sie bei den Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt, Clarastrasse 38, 4058 Basel, im 2. Stock an den Schaltern 21 - 24.

 

Es werden folgende Unterlagen zur Anmeldung benötigt:

- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherung

- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel

- Eventuell vorhandene Zollbewilligung

Nach bestandener Prüfung

 

Bei der Zulassungsprüfung vervollständigt der Verkehrsexperte unter anderem den Prüfbericht Formular (13.20 A). Unter Vorlage dieses Dokumentes und eines Versicherungsnachweises (bleibt bei der Anmeldung zur Prüfung bei der MFK deponiert) erhalten Sie für Fahrzeuge die im Kanton Basel-Stadt angemeldet werdenden im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder.

 

Bei der Einlösung benötigte Unterlagen:

- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) sowie allenfalls

  dazugehörende Zusatzblätter

- Versicherungsnachweis (im Normalfall bereits bei der

  Motorfahrzeugkontrolle deponiert)

- ausländische Fahrzeugpapiere und Kontrollschilder


USA-Import

Folgende Fahrzeuge mit Benzinmotor, welche die amerikanischen oder kalifornischen Abgasvorschriften erfüllen (vom Hersteller angebrachte Kennzeichnung (Abgaslabel) werden in der Schweiz anerkannt. Sie tragen im Motorraum eine Vignette mit dem Titel "VEHICLE EMISSION CONTROL INFORMATION". Diese enthält u.a. den Namen des Fahrzeugherstellers, den Hubraum, die Motorbezeichnung, verschiedene Motoreinstelldaten und das Modelljahr sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasvorschriften erfüllt.

Personenwagen mit mehr als 2500kg Gesamtgewicht oder mehr als 6 Sitzplätzen sowie Lieferwagen und Kleinbusse müssen obigen Vorschriften für leichte Nutzfahrzeuge (light duty trucks) ab Modelljahr 1995 entsprechen.

Andere leichte Motorwagen müssen den Abgasvorschriften für Personenwagen (passenger car; new motor vehicles) ab Modelljahr 1996, bzw. bei der ersten Inverkehrsetzung vor dem 1.1.1996 denjenigen ab Modelljahr 1995 entsprechen.

Bei USA-Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie

mit Reifen ausgerüstet sind, die sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen

eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben

einen Geschwindigkeitsmesser haben, der auch km/h anzeigt und für die mögliche Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist

mit Beleuchtungseinrichtungen (einschliesslich Richtungsblinker und Rückstrahler) mit dem Zeichen "SAE" oder "DOT" ausgerüstet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.

Für die Anmeldung zur Fahrzeugprüfung und Zulassung nötige Unterlagen:

Befreiung von der Typengenehmigung durch das Bundesamt für Strassen (Gesuchsformulare erhalten Sie beim Zoll oder bei uns). Diese Befreiung ist nötig bei allen Fahrzeugen, die nicht mindestens 24 Monate vor der Einfuhr in die Schweiz im Ausland ordentlich im Ausland immatrikuliert waren.

Technische Daten: Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung, Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen:

Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, "Note descriptive", Herstellerschild, Betriebsanleitung

Original-Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft.

Prüfbericht (Form. 13.20A) zollamtlich abgestempelt

Zolldeklaration für die Einfuhr (Form. 11.01 oder 11.03), quittiert oder zusammen mit Vorlage der Zoll-/MWSt-Quittung

Allenfalls vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)

Das Datum der ersten Inverkehrsetzung im Ausland (nicht das Herstellungs- oder Verkaufsdatum), für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren (Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge)

Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern (Tel. 031 306 65 65, Fax 031 306 65 60, e-mail: info@auto-schweiz.ch oder bei der entsprechenden Markenvertretung.



Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut sowie zollfreie Einfuhr

Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder deren Halter eine Bewilligung zur zollfreien Ver­wendung besitzt, sind vom Nachweis der Abgas- und Geräuschvorschriften ausgenommen. Jedoch ist der Abgastest und die Beibringung des Abgas-Wartungsdokuments notwendig. Eine Befreiung von der Typengenehmigung ist nicht notwendig. Die Fahrzeuge können direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle zur Prüfung angemeldet werden. Eine Einschränkung bei Halterwechsel wird jedoch im Fahrzeugausweis eingetragen.



Für die Anmeldung zur Prüfung und für die Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Technische Daten: Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motor-leistung, Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen:

Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländische Zulassungspapiere, Fahrzeugbrief, "Note descriptive", Herstellerschild, Betriebsanleitung

Original-Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft.

Prüfbericht (Form. 13.20A) zollamtlich abgestempelt

Zolldeklaration für die Einfuhr (Form. 11.01 oder 11.03), quittiert oder zusammen mit Vorlage der Zoll-/MWSt-Quittung

Allenfalls vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)

Das Datum der ersten Inverkehrsetzung im Ausland (nicht das Herstellungs- oder Verkaufsdatum), für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren (Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge)

Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern (Tel. 031 306 65 65, Fax 031 306 65 60, e-mail: info@auto-schweiz.ch oder bei der entsprechenden Markenvertretung.

Für weitere, technische Auskünfte steht Ihnen die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel in Münchenstein (MFP) (Tel. 061 416 46 46) gerne zur Verfügung.