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Halterwechsel
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

Unter einem Halterwechsel versteht man, dass ein Fahrzeug mit dem dazugehörenden Kontrollschild an eine andere Person oder Firma abgetreten wird. Eine solche Abtretung ist nur möglich

  • innerhalb des engeren Familienkreises
  • bei Konkubinatspaaren, die seit mindestens 6 Monaten zusammen im gleichen Haushalt wohnen und entsprechend angemeldet sind.
  • bei Firmen an unterschriftsberechtigte Personen, die im Handelsregister eingetragen sind und umgekehrt.
  • von einer Firma an eine andere Firma, sofern in beiden Firmen mindestens eine Person unterschriftsberechtigt und im Handelsregister eingetragen ist.

Zur Umschreibung benötigen wir - an den Schaltern im 1. Stock - den Fahrzeugausweis, einen neuen elektronischen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers (keine Police, grüne internat. Versicherungskarte usw.) und die Abtretungserklärung. Dieses Formular erhalten Sie hier, per Post (telefonisch 061/267 82 00) oder an den Schaltern im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle.

Schon bezahlte Motorfahrzeugsteuern werden ebenfalls dem neuen Halter übertragen.

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 30.-- (exkl. allfällige Depotgebühren von Kontrollschildern) für den Fahrzeugausweis, CHF 20.-- bzw. 40.-- für das/die Kontrollschild/er und Steuern erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit mit Post- oder Maestrocard (ehemals ec-card) zu zahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.