| |
Unter einem Halterwechsel versteht man, dass ein Fahrzeug mit dem dazugehörenden Kontrollschild an eine andere Person oder Firma abgetreten wird. Eine solche Abtretung ist nur möglich
- innerhalb des engeren Familienkreises
- bei Konkubinatspaaren, die seit mindestens 6 Monaten zusammen im gleichen Haushalt wohnen und entsprechend angemeldet sind.
- bei Firmen an unterschriftsberechtigte Personen, die im Handelsregister eingetragen sind und umgekehrt.
- von einer Firma an eine andere Firma, sofern in beiden Firmen mindestens eine Person unterschriftsberechtigt und im Handelsregister eingetragen ist.
Zur Umschreibung benötigen wir - an
den Schaltern im 1. Stock - den Fahrzeugausweis, einen neuen elektronischen Versicherungsnachweis
eines schweizerischen Haftpflichtversicherers (keine Police, grüne
internat. Versicherungskarte usw.) und die Abtretungserklärung.
Dieses Formular erhalten Sie hier, per Post (telefonisch 061/267
82 00) oder an den Schaltern im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle.
Schon bezahlte Motorfahrzeugsteuern werden ebenfalls dem neuen Halter
übertragen.
Zur Bezahlung der Gebühren
von CHF 30.-- (exkl. allfällige Depotgebühren von Kontrollschildern)
für den Fahrzeugausweis, CHF 20.-- bzw. 40.-- für das/die
Kontrollschild/er und Steuern erhalten
Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit
mit Post- oder Maestrocard (ehemals ec-card) zu zahlen. Unter besonderen
Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung
abhängig gemacht.
|
|
|