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Damit Sie Exportschilder beziehen können, sollten Sie im Kanton
Basel-Stadt angemeldet sein. Personen die nicht im Kanton Basel-Stadt
wohnhaft sind, können in Begleitung einer Kontaktperson, welche
im Kanton Basel-Stadt angemeldet ist (Pass oder Identitätskarte
mitbringen) ein Fahrzeug für den Export einlösen.
Sie benötigen dazu ein Gesuchsformular,
sowie die dazugehörenden Ausweise (Führerausweis, Pass oder Identitätskarte).
Unterlagen:
Fahrzeugpapiere; Für den Fahrzeugexport ist die Einhaltung der Frist
über die periodische
Nachprüfung erforderlich. Ist ein Fahrzeug nicht mehr in der
Zeitperiode geprüft, verlangen wir eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges,
welche nur von einer Garage
mit Selbstabnahmeberechtigung ausgefüllt und unterschrieben
sein darf.
Gültigkeit:
Exportschilder sind immer bis Ende des laufenden Monats gültig.
Bei Monatsende kann ein Exportschild bis Ende des nächsten Monats,
jedoch höchstens für 35 Tage (wovon max. 4 Tage im alten Monat liegen
dürfen) eingelöst werden.
Die Gebühren von CHF 60.-- für den Fahrzeugausweis, CHF 30.-- bzw.
60.-- für das/die Kontrollschild/er und
Steuern sind bar
zu entrichten.
Zusätzlich beträgt die Prämie an Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
| 1/2
Monat (gültig für den laufenden Monat,
Einlösung
ab 16. des Monats) |
95.-- |
| 1 Monat (gültig nur für den laufenden
Monat,
Einlösung
bis 15. des Monats) |
190.-- |
| 1
Monat + 4 Tage (gültig für maximal 4 Tage im laufenden
Monat und den ganzen folgenden Monat |
210.-- |
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