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Es kann vorkommen, dass der Fahrzeugausweis nicht
mehr auffindbar ist. Sie benötigen dann ein Duplikat.
Dieses erhalten Sie, wenn der/die Halter/in bei uns am Schalter
im 1. Stock eine Verlusterklärung unterschreibt und dabei gleichzeitig
von den Bestimmungen bei allfälligem Wiederauffinden Kenntnis nimmt.
Ausserdem verlangen wir einen persönlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte).
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich vorbei zu kommen,
können Sie die Verlusterklärung
unterschrieben mit einer Kopie eines persönlichen Ausweises per
Post an uns schicken.
Zur Bezahlung der Gebühren
von CHF 30.-- erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung.
Sie haben auch die Möglichkeit mit Post- oder Maestrocard (ehemals
ec-card) zu zahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe
der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.
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